Kompass

Schulung & Beratung im Gesundheitswesen

Die durchschnittliche Lebenserwartung von
Männern & Frauen  

78,6 Jahre

83,4 Jahre

0%

der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt

Es leben 5 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland

0%

der Hauptpflegepersonen sind Frauen

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Jeder Krankenversicherte in Deutschland hat einen Anspruch auf Pflegeberatung/-schulung durch einen Pflegeberater.

Warum ist Pflegeberatung wichtig?

Die Pflegeberatung dient dazu, Pflegebedürftige sowie deren Angehörige umfassend zum Thema Pflege zu beraten, sie über ihre Ansprüche zu informieren und sie zu unterstützen.

Was tun, wenn ein plötzlicher Pflegefall in der Familie auftritt?

Besonders herausfordernd ist es für Betroffene, wenn ein plötzlicher Pflegefall aufgrund von Behinderung, Krankheit oder Unfall eintritt. Ohne professionelle Beratung, Vermittlung und Entlastungsmöglichkeiten kann es für pflegende Angehörige zu erheblichen organisatorischen, finanziellen und psychischen Belastungen kommen.  Deshalb nutzen Sie bitte die kostenfreie Pflegeberatung

Wie erhalte ich einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Es erfolgt eine Begutachtung durch eine/n unabhängige/n Gutachter/in mit Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad. Zur Vorbereitung ist immer eine kompetente Pflegeberatung sinnvoll.

Gelten für gesetzlich Versicherte und privat Versicherte dieselben Voraussetzungen für die Pflegegrad-Einstufung?

Auch wenn unterschiedliche Institutionen die Pflegebegutachtung und Pflegegradeinstufung durchführen, begutachten alle die Pflegebedürftigkeit nach denselben Kriterien. Bei der sozialen Pflegeversicherung gibt es – im Gegensatz zu privater Krankenversicherung keine Unterschiede. Auch Ansprüche und Leistungen sind gleich.

Wer übernimmt die Kosten für eine Pflegeberatung?

Pflegeberatung ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Diese gehört immer zu Ihrer Krankenversicherung. Die Abrechnung der Beratung erfolgt direkt mit uns und mit Ihrer Pflegeversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistung?

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse, die ein pflegebedürftiger Mensch erhält, um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch einen pflegenden Angehörigen oder einen Bekannten kompensieren zu können.  Von einer ambulanten Pflegesachleistung spricht man im Gegensatz zum Pflegegeld, wenn die Pflege des Pflegebedürftigen von einem professionellen Pflegedienst übernommen wird. Die Kombinationsleistung ist eine Unterstützung der Pflegekasse, die sich aus Pflegegeld und Ambulanter Pflegesachleistung zusammensetzt.

Vorbereitung für den Fall der Fälle.

Wie gelingt es rechtzeitig, sich für Situationen vorzubereiten, in denen das gewohnte Leben völlig aus der Bahn gerät? Einen Angehörigen zu pflegen erfordert viel Kraft und Hingabe. Doch wie lassen sich Pflege, Familie und Beruf miteinander vereinbaren?
Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen und Ihren Angehörigen für Ihren individuellen Fragen rund um das Thema Pflege mit einer kompetenten, lösungsorientierten und einfühlsamen Beratung/ Schulung zur Seite.

Beratungsgespräch gem. §37.3 SGB XI

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, einen Beratungsbesuch  in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegeperson zu unterstützen.  
Pflegegrad 2-3: halbjährlich, d.h. zweimal im Jahr 
Pflegegrad 4-5: vierteljährlich, d.h. viermal im Jahr 

Pflegeschulung gem. §45 SGB XI

Wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen oder ehrenamtlich häuslich pflegen möchten, benötigen Sie viel Wissen zum Thema Pflege. In unseren Pflegeschulungen in der Häuslichkeit werden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, welche für eine eigenständige Durchführung der Pflege erforderlich sind. Es ist ratsam, frühzeitig einen Pflegeschulung zu machen, um von Beginn an ideal für die Pflege vorbereitet zu sein. Die Pflegeschulungen sind für Sie kostenfrei.  

Pflegekurse gem. §45 SGB XI

Mit den Gruppenkursen unterstützen wir pflegende Angehörige, Ehrenamtliche und Interessierte, indem wir sie in der Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen schulen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen um für Entlastung und Sicherheit im privaten Pflegealltag zu sorgen. In den Kursen haben Alle die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Wissen auszutauschen und neues Knowhow zu erwerben. Die Pflegekurse sind für Sie kostenfrei. 

Beratungsgespräch gem. §37.3 SGB XI

Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, einen Beratungsbesuch  in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegeperson zu unterstützen.  
Pflegegrad 2-3: halbjährlich, d.h. zweimal im Jahr 
Pflegegrad 4-5: vierteljährlich, d.h. viermal im Jahr 

Pflegeschulung gem. §45 SGB XI

Wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen oder ehrenamtlich häuslich pflegen möchten, benötigen Sie viel Wissen zum Thema Pflege. In unseren Pflegeschulungen in der Häuslichkeit werden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, welche für eine eigenständige Durchführung der Pflege erforderlich sind. Es ist ratsam, frühzeitig einen Pflegeschulung zu machen, um von Beginn an ideal für die Pflege vorbereitet zu sein. Die Pflegeschulungen sind für Sie kostenfrei.  

Pflegekurse gem. §45 SGB XI

Mit den Gruppenkursen unterstützen wir pflegende Angehörige, Ehrenamtliche und Interessierte, indem wir sie in der Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen schulen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen um für Entlastung und Sicherheit im privaten Pflegealltag zu sorgen. In den Kursen haben Alle die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, Wissen auszutauschen und neues Knowhow zu erwerben. Die Pflegekurse sind für Sie kostenfrei.

Kompass ist seit 2008 auf dem Gebiet des §45 SGB XI und als anerkannte Beratungsstelle nach §37.3 SGB XI regional und überregional tätig und gehört zu den größten privaten Anbietern.

Im Rahmen des politischen und gesellschaftlichen Auftrages „ambulant vor stationär“ erbringen wir Schulungen und Beratungen für pflegende und interessierte Angehörige sowie Betroffene.

Unsere speziell ausgebildeten und von den Krankenkassen anerkannten Pflegeberater gem. §45 SGB XI, §7a SGB XI unterstützen Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

kostenfrei • zuhause • individuell • unabhängig • praxisnah • professionell

Kompass ist Ihr fester Ansprechpartner bei Fragen und Problemen rund um die Pflege und unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Behörden und Pflegekassen.

Wir bieten schon im Krankenhaus Unterstützung durch Überleitungspflege und bereiten Sie auf die Pflege in der häuslichen Umgebung vor.

Kompass ist seit 2008 auf dem Gebiet des §45 SGB XI und als anerkannte Beratungsstelle nach §37.3 SGB XI regional und überregional tätig und gehört zu den größten privaten Anbietern.

Im Rahmen des politischen und gesellschaftlichen Auftrages „ambulant vor stationär“ erbringen wir Schulungen und Beratungen für pflegende und interessierte Angehörige sowie Betroffene.

Unsere speziell ausgebildeten und von den Krankenkassen anerkannten Pflegeberater gem. §45 SGB XI, §7a SGB XI unterstützen Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

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Wir bieten schon im Krankenhaus Unterstützung durch Überleitungspflege und bereiten Sie auf die Pflege in der häuslichen Umgebung vor.

Das sagen unsere Kunden

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